I. DefinitionDie auf der Hand liegende Definition der Instrumentenkunde als Ganzheit der Kenntnisse über Musikinstrumente setzt voraus, daß bekannt ist, was ein Musikinstrument ist. Die Definition eines Musikinstrumentes als Werkzeug zum Musikmachen ist ebensowenig deutlich umgrenzt, weil damit eine klare Definition von Musik vorausgesetzt wird. Bereits in bezug auf das europäische Material ist fraglich, inwieweit die Signalgebung mit Hörnern während der Jagd, durch horn- und trompetenartige Klangwerkzeuge und durch Trommeln beim Militär, durch Glocken, Meßgeläute und Rasseln im kirchlichen Rahmen zur Musik gerechnet werden soll. Beim ethnologischen Material, vor allem bei den nicht zu den asiatischen und nordafrikanischen Hochkulturen gehörenden Ethnien, ist der Zusammenhang von Klang und Klangwerkzeugen mit außermusikalischen Phänomenen (Jahres- und Tageszeiten, Jagd- und Ackermagie, Sexualität, Geburt, Tod, Vorfahren, Göttern) noch enger. Daher scheint es vernünftig, arbeitshypothetisch von der Definition eines Musikinstrumentes als Objekt auszugehen, das hergestellt ist, um bei wesensgemäßer Behandlung Klang hervorzubringen.